COMMON CONSULAR INSTRUCTIONS to diplomatic services and Consulates - Gemeinsame Konsularische Instruktion an die diplomatischen Missionen und die konsularischen Vertretungenm der Vertragsparteien, des Schengener Durchführungübereinkommens, die von Berufskinsularbeamten geleitet werden -( Annex 2, 3 and 4 available in French as well)